Die Grundpflege nach SGB XI umfasst Tätigkeiten, die im Rahmen der alltäglichen Selbstpflege anfallen, jedoch aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder körperlicher Beeinträchtigungen nicht selbst durchgeführt werden können.
Die Kosten der Grundpflege, die nicht zu verwechseln ist mit der medizinischen Behandlungspflege, werden dabei im Regelfall durch die für Sie zuständige Pflegekasse übernommen. Für diese Kostenübernahme ist jedoch ein festgestellter Pflegegrad zwingende Voraussetzung.
Um jedoch einen Pflegegrad zugeteilt zu bekommen muss zunächst auf Grundlage des § 14 Abs. 4 SGB XI eine Pflegebedürftigkeit durch den MD (Medizinischer Dienst) festgestellt werden.
Nach Zuteilung eines Pflegegrades von 1 - 5 gewährt die Pflegekasse Ihnen ein monatliches Budget für Leistungen, die Sie durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch nehmen können.
Hierzu ist anzumerken, dass eine Kostenübernahme je nach Situation der pflegebedürftigen Person auch durch anderen Kostenträgerstellen möglich ist, so durch die
Die Vorteile der ambulanten Pflege, die Ihnen von Medical Intensive Care 24 GmbH geboten werden:
Aktuelle Pflegesachleistungen im Überblick:
Pflegebedürftigkeit in Graden Leistungen
(max. Leistung pro Monat)
Pflegegrad 1 - 125 Euro
Pflegegrad 2 - 761 Euro
Pflegegrad 3 - 1432 Euro
Pflegegrad 4 - 1778 Euro
Pflegegrad 5 - 2200 Euro
Einige unserer Leistungen im Rahmen der Grundpflege nach SGB XI im Kurzüberblick:
Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines Pflegegrades. Falls Sie bereits einen Pflegegrad besitzen und Interesse an unseren Leistungen haben freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme, um in einem kostenlosen und unverbindlichen Kennenlerngespräch Ihnen einen ersten Eindruck unserer umfangreichen Leistungen vorzustellen.
Die Behandlungspflege oder auch Sicherungspflege nach § 37 Abs.2 SGB V wird durch die Krankenkassen übernommen. Hierfür benötigt der Versicherte keinen Pflegegrad um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, da diese durch den Arzt mit dem Ziel, eine Krankheit oder deren Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder eine Heilung herbeizuführen, verordnet wird.
Unser qualifiziertes Personal ermöglich im Rahmen des SGB V die Häusliche Krankenpflege, die Ihnen eine kompetente und liebevolle Betreuung ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen direkt in ihrer vertrauten Umgebung ermöglicht.
Wir kümmern uns um die fachgerechte Durchführung medizinischer Maßnahmen, die durch Ihren Arzt verordnet wurden.
Unsere Leistungen bei häuslicher Krankenpflege / med. Behandlungspflege:
Weitere mögliche Leistungen, die sich aus Ihrer persönlichen Situation ergeben können besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen - selbstverständlich Kostenlos und unverbindlich.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen umfangsreiche Beratungsleistungen an, die Ihnen bei Fragen zur Kranken- & Pflegeversicherung oder zu weiteren Sozialleistungen helfen können. Unser Ziel ist es, Ihnen den Weg durch den oft komplexen Pflege-Dschungel zu erleichtern und Ihnen eine verlässliche Informationsquelle zur Verfügung zu stellen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung, verbunden mit Empathie und Verständnis unterstützen wir Sie dabei, Ihren Alltag zu bewältigen und Ihre Selbständigkeit bestmöglich zu erhalten. Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Individuellen Bedürfnisse, um Ihnen eine persönliche und vertrauensvolle Versorgung zu bieten.
Die Verhinderungpflege ist ein wichtiger Bestandteil unserer Dienstleistungen um Angehörige zu entlasten und die kontinuerliche Betreuung unserer Patienten sicherzustellen. Wenn Sie als pflegender Angehöriger eine Auszeit benötigen oder aufgrund von Krankheiten oder Urlaub verhindert sind, bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung.
Unser erfahrenes Pflegeteam steht Ihnen zur Verfügung um Ihre pflegebedürftigen Angehörigen während Ihrer Abwesenheit zu betreuen.
Die Verhinderungspflege beinhaltet eine sorgfältige individuelle Pflegeplanung, die speziell auf die Bedürfnisse und Vorlieben des jeweiligen Patienten zugeschnitten ist.
Unsere engagierten Pflegekräfte übernehmen die Versorgung, Betreuung und Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Körperpflege, Medikamentengabe und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
Wir legen großen Wert auf Transparenz und offene Kommunikation. Daher stehen wir in regelmäßigem Austausch mit Ihnen und Ihren Angehörigen, um sicherzustellen, dass Ihre individuellen Anliegen und Wünsche berücksichtigt werden.
Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen als pflegendem Angehörigen die Möglichkeit zu geben, eine wohlverdiente Pause einzulegen und neue Energie zu tanken, während wir die bestmögliche Pflege und Betreuung Ihrer Liebsten gewährleisten.
Pflegebedürftige, die ab Pflegegrad 2 im privaten Umfeld ohne Unterstützung eines Pflegedienstes gepflegt werden und von der Pflegeversicherung Pflegegeld beziehen unterliegen der gesetzlichen Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen.
Die pflegerische Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI dient dabei der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Beratungen stehen allerdings auch Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1 bei Bedarf zur Verfügung. Diese sind jedoch nicht verpflichtend, gleichwohl eine pflegefachliche Beratung auch für diesen Personenkreis äußerst hilfreich sein kann. Solche Beratungen sind beim Pflegegrad 1 halbjährlich möglich; dies gilt auch für Pflegebedürftige, die lediglich Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen.
Die Beratungsgespräche stellen also eine Unterstützungsleistung für Sie dar, um Ihnen den täglichen Umgang mit pflegefachlichen Belangen zu erleichtern und entsprechende Fragen, die Ihrerseits vorliegen, fachlich kompetent zu beantworten. Aber auch, um Ihnen hilfreiche, auf Ihre persönliche Pflegesituation zugeschnittene Tipps zu vermitteln, Ihnen zuzuhören und ein offenes Ohr für Ihre Anliegen, Sorgen und Nöte zu haben.
Wer berät mich und was kostet das?
Die Beratungsgespräche werden vorrangig von Pflegediensten, die nach § 72 SGB XI zugelassen sind, durchgeführt - also z.B. von uns, da wir eine entsprechende Zulassung besitzen.
Die Kosten für diese verpflichtenden Beratungen trägt in jedem Fall die für Sie zuständige Pflegekasse, bei Privatversicherten das zuständige private Versicherungsunternehmen. Im Fall der Beihilfeberechtigung werden die Kosten anteilig von dem zuständigen Beihilfeträger übernommen.
Muss ich dafür zu einer Beratungsstelle?
Nein, das müssen Sie selbstverständlich nicht. Die Durchführung der Beratungen erfolgt, wie es im Gesetz heißt, in "der Häuslichkeit" der pflegebedürftigen Person. Dies kann der eigene Haushalt sein, der Haushalt der Pflegeperson oder ein Haushalt, in dem die bzw. der Pflegebedürftige aufgenommen wurde.
Die Beratung findet also in Ihrem vertrauten Umfeld statt.
Wie oft finden die Beratungen statt?
Auch dies ist im Gesetz geregelt und wurde teilweise bereits erwähnt. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können halbjährlich eine Beratung anfordern. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 und 3 hingegen sind verpflichtet, sich halbjährlich, also zweimalig im Jahr, beraten zu lassen.
Bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 4 und 5 erfolgt eine vierteljährliche Beratung, also viermalig im Jahr.
Was genau wird denn da besprochen?
In erster Linie geht es selbstverständlich um Ihre persönliche Pflegesituation und um daraus entstehende Fragen oder Unsicherheiten, bei denen wir Ihnen lösungsorientiert zur Seite stehen möchten. Darüber hinaus können z.B. auch folgende Themen angesprochen werden:• Mögliche Höherstufung des Pflegegrades
• Bedarf von Pflegehilfsmitteln wie z.B. technische Hilfsmittel (bspw. Rollator) oder Pflegehilfsmittel für den Verbrauch
• Pflegesituationsgerechte Tipps
• Hebe- sowie Lagerungstechniken wie z.B. Kinästhetik oder Mobilisation
• Die Möglichkeiten von Pflegekursen und Pflegeschulungen
Für alle oben besprochenen Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie doch einfach bequem und unverbindlich einen Termin. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Wenn Sie weitere Informationen über ein bestimmtes Service wünschen oder eine andere Frage haben, nehmen Sie bitte
Kontakt mit uns auf.
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